Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und / oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Bürotagen und Ladenlokale, ferner auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und / oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung und sonstigen Verwertungen benannter Objekte.
  2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
  3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.
  4. Wir sind berechtigt, sämtliche Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten / erteilen.
  5. Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  6. Unser Maklervertrag wird regelmäßig in unseren Geschäftsräumen geschlossen. Erfolgt der Vertragsschluss beim persönlichen Kontakt vor Ort, gelten die dann getroffenen Vereinbarungen. Ein Vertragsschluss im Internet oder nur über sonstige Mittel des Fernabsatzes erfolgt ausnahmslos nicht.
  7.  Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages, insbesondere auch eines sog. Share-Deals, ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision in Höhe von jeweils 3,57% des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte, wie beispielsweise Kauf statt Miete o. ä., inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % vom Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechts. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für
    Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.
  8. Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder
    Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 2,38 Nettomonatsmieten inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision von 3,57 Nettomonatsmieten inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Optionsrechte gelten als Verlängerung der Laufzeit im Umfang des Rechts auf Vertragsverlängerung. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.
  9.  Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Eigentümer eine Provision von 2,38 Nettomonatsmieten inkl. Mehrwertsteuer. 10 Für die Vermittlung eines Verkaufsrechts erhalten wir bei Ausübung des Vorkaufsrechts vom Berechtigten eine Provision in Höhe von 3,57 % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes inkl. Mehrwertsteuer. 11 Uns steht auch dann Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges Geschäft zustande kommt.
  10. Uns steht ferner die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten ohne unsere Zustimmung weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten im eigenen Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.
  11. Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und / oder nachgewiesenen Geschäfts.
  12. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen.Ferner hat uns der Auftraggeber unverzüglich über den Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
  13. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages, neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.
  14. Hinsichtlich des Objektes ist die RaumReich Immobilien auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
  15. Die Erhebung und Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Bei Änderungen desUmsatzsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.
  16. Erfüllungsort für die beidseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Sitz der RaumReich Immobilien, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zu den in § 1 Abs. 2, 2. Halbsatz des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 19 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  17. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben.

Stand 06.2014